10.12.2015. Durch die Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie 2013/55 (BARL) der EU sind alle Bundesländer aufgefordert, die Ingenieurgesetze wenn nötig darauf auszurichten. Dabei sollte jedoch möglichst keine Änderung bezüglich der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ erfolgen.
„Novellierung Ingenieurgesetze – Der Fachbereichstag Maschinenbau e.V. (FBTM)“ weiterlesen